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Gesetzliche Hintergründe:
Piercing nur noch durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker
Piercing außerhalb von Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen ist generell zu untersagen, so lautet ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom Februar 1999. Dem Rechtsstreit zugrunde lag eine Untersagungsverfügung der Kreisverwaltung Gießen, mit der diese verhindern wollte, dass das Betäubungsmittel "Lidocain" in einem Gießener Piercing-Studio verwendet wird. Der nun ergangene Beschluss könnte in letzter Konsequenz das Aus für eine ganze Branche bedeuten, die in den letzten Jahren boomte. Piercing-Ringe, vor wenigen Jahren noch Statussymbol einer Minderheit von Trendsettern, sind zum Massenprodukt geworden. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den in einem Piercing-Studio vorgenommenen Tätigkeiten um Maßnahmen, die durch das Heilpraktikergesetz erfasst werden und damit erlaubnispflichtig sind. Beim Piercing werden Metallteile in den verschiedensten Formen etwa als Ketten, Ringe, Stecker oder ähnliche Gegenstände nicht nur im gesamten Gesichtsbereich einschließlich der Zunge, sondern an unterschiedlichsten Körperstellen angebracht. Die hiermit verbundenen erheblichen Eingriffe in die körperliche Integrität können nach Meinung des Gerichts, bei unsachgemäßen Ausführungen zu nachhaltigen Körperschäden führen. Im vorliegenden Fall war der Inhaber des Piercing-Studios weder bestallter Arzt noch besaß er die Erlaubnis als Heilpraktiker.
Quelle: Beschluss des VG Gießen vom 9.2.1999
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